Verpackungsverordnung (PPWR) & Entwaldungsverordnung (EUDR)
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Europäische Union verschärft ihre Vorgaben für nachhaltige Verpackungen und entwaldungsfreie Lieferketten. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Abfall zu vermeiden und den Schutz der Wälder weltweit zu stärken.
In den nächsten Monaten treten zwei zentrale Verordnungen in Kraft, die für viele Unternehmen in der Verpackungsbranche relevant sind:
die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).

Einheitliche Regeln für nachhaltige Verpackungen in Europa 📦
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auf einen Blick
Die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) setzt klare Maßstäbe für eine nachhaltige Verpackungswirtschaft in Europa. Ziel ist es, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren, den Einsatz von Recyclingmaterialien zu erhöhen und europaweit einheitliche Standards für Gestaltung, Herstellung und Entsorgung einzuführen.
Die Verordnung ist Teil des EU Green Deal und gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar nach Inkrafttreten. Damit sollen Ressourcen geschont, Kreislaufwirtschaft gefördert und Umweltauswirkungen von Verpackungen langfristig reduziert werden.
Wichtige Eckpunkte der PPWR:
- 🗓️ Ab 2026: Erste Vorgaben der PPWR treten in Kraft, insbesondere für Kunststoffverpackungen.
- ♻️ Ab 2030: Nicht-kontaktempfindliche Verpackungen (z. B. Stretchfolien, Schaumstoffe, Umreifungsbänder) müssen mindestens 35 % Post-Consumer-Rezyklat (PCR) enthalten.
- 🌿 Ab 2035: Nur noch Verpackungen der Recycling-Leistungsstufen A oder B (mind. 70 % Recyclingfähigkeit) dürfen in Verkehr gebracht werden.
- 🏷️ Ab 2040: Verpflichtende Kennzeichnung aller Verpackungen mit Symbolen oder QR-Codes zu Materialart, Recyclingfähigkeit und ggf. PCR-Anteil.

Insgesamt soll der Verpackungsabfall in der EU um 15 % bis 2040 sinken. Damit leistet die PPWR einen zentralen Beitrag zu einer ressourcenschonenden und klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft.
Recyclingziele der PPWR nach Verpackungsmaterial
Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der PPWR definiert die Verordnung konkrete Mindestquoten für die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen. Diese Quoten steigen stufenweise bis 2030 und betreffen alle wichtigen Materialfraktionen.
- Papier & Karton75 %
- Eisenmetalle70 %
- Glas70 %
- Aluminium50 %
- Kunststoff50 %
- Holz25 %
- Papier & Karton85 %
- Eisenmetalle80 %
- Glas75 %
- Aluminium60 %
- Kunststoff55 %
- Holz30 %
Ihr Parnter für nachhaltige Verpackungslösungen
Die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sind komplex – doch mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite bleiben Sie auf der sicheren Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verpackungsprozesse rechtssicher, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.
Ob recyclingfähige Materialien, nachhaltige Alternativen oder effiziente Verpackungslösungen – in unserem Sortiment finden Sie passende Produkte, die die neuen EU-Vorgaben erfüllen.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Nachhaltigkeit und Funktionalität Hand in Hand gehen.

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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Ab Ende 2025 gilt in der Europäischen Union eine neue Verordnung, die den Handel mit Produkten aus entwaldungsfreien Lieferketten sicherstellen soll. Ziel ist der Schutz der Wälder weltweit – von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt. 🌍
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Herkunft und Lieferketten der betroffenen Rohstoffe müssen künftig transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden.

🌳 Die wichtigsten Eckpunkte der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
- 🗓️ Ab 30. Dezember 2026: Große und mittlere Unternehmen müssen die EUDR-Pflichten erfüllen; Kleinst- und Kleinunternehmen folgen ab 30. Juni 2027.
- 🪵 Betroffene Rohstoffe: Neben Holz und Papier auch Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee und Kautschuk.
- 📍 Nachweis der Herkunft: Unternehmen müssen per Geolokalisierung nachweisen, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
- 🔍 Sorgfaltspflichten: Alle Marktteilnehmer müssen Risikobewertungen, Dokumentationspflichten und ggf. Risikominderungsmaßnahmen umsetzen.
- ⚙️ Übergangsphase: Die EU-Kommission gewährt zunächst eine sechsmonatige Übergangsfrist, um eine schrittweise Einführung zu ermöglichen.
Aktuelle Herausforderungen
Die Wirtschaft weist auf hohe bürokratische Anforderungen und Umsetzungsprobleme hin – insbesondere bei der Geolokalisierungspflicht und der Datenverfügbarkeit. Verbände wie der DIHK plädieren für pragmatische Lösungen, z. B. eine Null-Risiko-Kategorie oder eine Testphase ohne Sanktionen, um den Übergang zu erleichtern.
Unser Beitrag
Wir prüfen und optimieren schon jetzt unsere Beschaffungswege und Prozesse, um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen. Damit unsere Kund:innen auch künftig rechtskonform, transparent und nachhaltig verpacken können.
🕒 Zeitplan – Umsetzung der EUDR
- 30. Dezember 2026: Inkrafttreten für große und mittlere Unternehmen (mit sechs Monaten Übergangsfrist)
- 30. Juni 2027: Geltung für Kleinst- und Kleinunternehmen
Wir bei TransPak prüfen und optimieren bereits heute unsere Prozesse und Beschaffungswege, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. So stellen wir sicher, dass unsere Kund:innen auch künftig rechtskonform und nachhaltig verpacken können.
– Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK): „Die EU-Entwaldungsverordnung – was auf die Unternehmen zukommt“
– Europäische Kommission: „Regulation on Deforestation-free Products (EUDR)“
- EUR-Lex











