Gefahrgutklasse 4: Entzündbare feste Stoffe

Gefahrgutklasse 4: Entzündbare feste Stoffe

Bei Gefahrgut der Klasse 4 handelt es sich um entzündbare feste Stoffe.
Die Gefahrgutklasse spezifiziert zudem nochmal alle Güter nach folgenden Unterklassen:
Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

Gefahrgut-Etiketten zu Gefahrgutklasse 4 finden Sie hier

Diese Seite wurde zuletzt am Mittwoch, 8. Mai 2024 um 14:41 Uhr bearbeitet.