Anonyme Meldung eines Hinweises
Sie möchten einen möglichen Verstoß melden, aber Ihren Namen nicht angeben?
Über die nachfolgenden Kanäle können Sie Ihre Meldung abgeben. Sie müssen dabei keine Angaben machen, durch die Ihre Identität erkennbar wird. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt. Der Schutz der Identität und sensibler Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil des Hinweisgeberverfahrens.
E-Mail: Hinweise.Identa@protonmail.com
Telefon: +49 641 7964 126 (Geschäftszeiten sind von 9:00 bis 18:00 Uhr)
Post:
IDENTA Steuerberatungsgesellschaft mbH
z.H. Interne Meldestelle – persönlich/vertraulich
Bahnhofstraße 62
35390 Gießen
Bitte beschreiben Sie den Vorfall so genau wie möglich. Je mehr Informationen Sie uns geben, desto besser können wir Ihre Meldung prüfen. Hilfreich sind insbesondere folgende Angaben:
- Was ist passiert?
- Wann und wo ist es passiert?
- Welche Personen, Abteilungen oder Unternehmen sind beteiligt?
- Ist der Verstoß einmalig oder wiederholt aufgetreten?
- Gibt es Dokumente, E-Mails, Fotos oder andere Informationen, die Ihre Meldung unterstützen?
- Gibt es weitere Personen, die den Sachverhalt kennen könnten?
Sie müssen nicht sicher wissen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Entscheidend ist, dass Sie einen nachvollziehbaren Grund für Ihre Meldung haben und die Informationen nach bestem Wissen weitergeben. Bewusst falsche oder irreführende Meldungen sind nicht zulässig.
Ihre Meldung wird sorgfältig geprüft. Dabei werden die übermittelten Informationen und die betroffenen Personen so vertraulich wie möglich behandelt. Ein wirksames Hinweisgeberverfahren soll außerdem sicherstellen, dass Personen, die in gutem Glauben auf mögliche Verstöße hinweisen, keine Benachteiligungen oder Repressalien erfahren.
Wichtig bei einer anonymen Meldung
Wenn Sie anonym bleiben möchten, vermeiden Sie bitte Angaben in Ihrer Meldung oder in beigefügten Unterlagen, durch die unmittelbar auf Ihre Person geschlossen werden kann.
Sofern der genutzte Kanal und Ihre freiwilligen Angaben eine anonyme Kommunikation ermöglichen, sollten Sie nach Ihrer Meldung regelmäßig prüfen, ob Rückfragen oder Nachrichten zur Bearbeitung Ihres Hinweises vorliegen. Rückfragen können wichtig sein, um den gemeldeten Sachverhalt vollständig aufzuklären.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung hilft uns dabei, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen, aufzuklären und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Hinweisgebersysteme dienen damit auch als Frühwarnsystem für ethische und rechtliche Risiken im Unternehmen.