Gefahrgutklasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Faltkarton 1-wellig

Bei der Gefahrgutklasse 5 handelt es sich um entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe. Auch die Gefahrgutklasse 5 ist in Unterklassen aufgeteilt. Es wird zwischen Klasse 5.1: Entzündend wirkende Stoffe und Klasse 5.2: Organische Peroxide unterschieden.
Beispiele für Gefahrgüter der Klasse 5.1 sind Sauerstoff, Salpetersäure oder ammoniumnitrathaltige Düngemittel.
Gefahrgutklasse 5.2 enthält dagegen sämtliche organischen Peroxide, die entweder mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.
Gefahrgut-Etiketten zu Gefahrgutklasse 5 finden Sie hier

Diese Seite wurde zuletzt am Mittwoch, 8. Mai 2024 um 14:42 Uhr bearbeitet.