Bei Gefahrgut der Klasse 9 handelt es sich um sämtliche gefährliche Stoffe und Gegenstände, die während des Transports eine Gefahr darstellen und nicht auf einer der vorgenannten acht Klassen entfallen.
Beispiele hierfür sind Trockeneis, flüssiger Stickstoff, Asbest oder auch Lithium-Batterien.
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