Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschrift

Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen an die Maschinen- und Gerätewartung durch die UVV (Unfallverhütungsvorschriften). Die UVV (oder BGV: berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) schreibt u.a. eine Standardwartung inkl. Überprüfung der notwendigen Schmierstoffe vor. Eine jährliche Prüfung nach BGV A3 und DIN VDE 0701 - 0702 ist zudem für alle strombetriebenen Maschinen (egal ob 220 V oder Starkstrom) zwingend notwendig. Dabei werden alle Leitungen, Isolierungen und Sensoren überprüft sowie durch eine Prüfplakette bzw. einem Prüfbericht bestätigt. Sollte bei den regelmäßig stattfindenden Überprüfungen seitens der Berufsgenossenschaft festgestellt werden, dass die Prüfplakette bzw. der Prüfbericht fehlt oder älter als ein Jahr ist, kann dies zur Stilllegung der Maschine führen.

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