Jede zugelassene Verpackung für Gefahrgut muss mit einem UN-Symbol versehen sein. Diesem Symbol folgt ein Buchstaben- und Zahlencode, welcher sich unter anderem zusammensetzt aus der Verpackungsart und dem verwendeten Werkstoff, der Verpackungsgruppe, des zulässigen Gewichts des Packstückes, dem Herstellungsjahr, dem Länderkürzel und der Zulassungsnummer des Herstellers.